Rollout Flash Player 23 in einer Windows Domäne


sehr verwirrender ArtikelNaja, ganz OKbrauchbar für Checker...guter Artikelsehr guter Artikel - Danke [1 Bewertung, Durchschnitt: 5,00]

Mittels ADMINOMAT lässt sich auch die derzeit aktuelle Version 23 des Adobe Flash Player ausrollen….

Downloadlink Flash Player: hier

Beischreibung der Vorgangsweise in diesem Artikel

Edit:
Aufgrund des Hinweises in den Kommentaren:
Bitte rollen Sie Flash Player 23 NICHT aus, dies wird nämlich von Adobe explizit seit Version 23 untersagt!
Ich wollte nur darauf hingewiesen haben…. Sie machen das Rollout auf eigene Gefahr! Es entspricht nicht den Lizenzbestimmungen von Adobe ist daher verboten!!!!

 


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4 Responses to Rollout Flash Player 23 in einer Windows Domäne

  1. Boris Scheet says:

    Hallo,

    hat mit der Anleitung super geklappt.
    Danke…
    Vielleicht wäre es erwähneswert, das adobe seit dem neuen Update die Unternehmensweite Verteilung der Updates ohne die Unternehmens Lizensierung von Adobe verbietet.
    http://www.adobe.com/de/products/players/flash-player-distribution.html
    Für mich sieht das ganz stark so aus als ob der adobe flash player für Unternehmen in den nächsten Jahren kostenpflichtig wird.

    Gruß Scheet

    • Edi Pfisterer says:

      Hallo Boris,
      Danke für den Hinweis!
      Ich habe eine entsprechende Warnung platziert!
      Jetzt ist jeder seines eigenen Glückes Schmied….

      Ich persönlich werde ab nun wieder von Rechner zu Rechner gehen und die Software manuell installieren. Dies sollte für mein Rechtsverständnis derzeit nicht den Lizenzbestimmungen für das Rollout widersprechen…
      Würdest Du das auch so sehen – oder muss man da noch weiter gehen, und die User mit entsprechenden Rechten ausstatten, sodass sie den Player selbst installieren müssen dürfen?

      Wie würdest Du es juristisch einschätzen, wenn man dieses “Rollout” ohne den Flag
      “-install” anwirft (also nicht silent)?
      Dann muss der aktuell angemeldete User den Installationsprozess manuell vornehmen – unterstützt durch den Admin (der es ihm einmal angeworfen hat per psexec), ausgestattet mit den Berechtigungen des SYSTEMs?
      Dann ist es ja imho kein Rollout, sondern eine Hilfestellung zur Selbstinstallation….

      Ich werde natürlich persönlich von Rechner zu Rechner gehen – mir geht es lediglich um eine theoretische Diskussion….

      Mein Motto war ja schon immer:
      Der menschliche Kontakt ist letztendlich doch durch nichts zu ersetzen!

  2. Boris Scheet says:

    Ist ne gute Frage…
    Wenn ich die Lizenzbestimmung richtig lese:
    “Der Lizenznehmer darf Adobe-Webplayer für mehrere Client-Rechner in einer geschlossenen Intranet-Umgebung bereitstellen.”

    Verstehe ich darunter: Man ist berechtigt den flashplayer auf weiteren unternehmensweite Clients zu installieren egal ob automatisiert oder manuell.

    Adobe sichert sich damit ab:
    “Der Lizenznehmer darf die Installationsprogramme der Adobe-Webplayer auf CD-ROM, DVD und anderen Datenträgern an mehrere Endanwender weiterverteilen”

    Heißt nach meiner Auffassung: Ohne Lizenz ist es verboten den flashplayer an einzelnen Clients in einem Intranet mit Updates zu versorgen die von jeglichem Datenträger kommen. Das schließt die silent install sowie die mauelle ein.

    Solange immer noch 18% aller weltweiten Internetseiten flash nutzt wird man wohl oder übel irgendwann zahlen müssen.

  3. Thomas Arnold says:

    Hallo,

    Die Aussage, das es generell untersagt ist den Flash Player auszurollen, kann ich so nicht bestätigen.

    Wenn man das weiterhin tun möchte, muss man sich bei Adobe kostenfrei registrieren.
    http://www.adobe.com/de/products/players/flash-player-distribution.html
    Ganz unten ist ein Button “Antrag auf Weiterverteilung von Flash Player”
    Man muss sich lediglich eine Adobe ID anlegen und ein paar Angaben machen, was man warum verteilen will.
    Nach Prüfung durch Adobe bekommt man eine Mail mit Download-Anweisungen zu den Versionen, die man (mit welchem Mechanismus auch immer) in seinem Intranet ausrollen darf.

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